09.10.2012
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. September 2012
2. Antrag des 1. SC Hetzles 1983 e.V. auf Gewährung von Übungsleiterzuwendungen für das Jahr 2012
3. Antrag FFW auf Ersatzbeschaffung für Atemschutzgeräte
4. Straßenerneuerung "Zum Streitbaum"; Auftragsvergabe
6. Einbau eines Windfangelementes ins Rathaus Hetzles/Bücherei
7. Kanalsanierung 2012; Auftragsvergabe
8. Brandschutzkonzept Schule; Auftragsvergaben
a) Innen- und Außenputzarbeiten, Malerarbeiten
Verlauf
Bürgermeister Schmidtlein stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den als Top 7 "Kanalsanierung 2012; Auftragsvergabe" geladenen Tagesordnungspunkt vorzuziehen und im Anschluss an Top 1 sowie den als Top 5 "Antrag Klaus Gerhorst auf Einsicht in Angebotsunterlagen und Ausschreibungsergebnisse zur Sanierung der Straße zum Streitbaum" geladenen Tagesordnungspunkt im Anschluss an Top 3 zu behandeln.
Dagegen werden keine Einwendungen erhoben.
Ohne Beschluss
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. September 2012
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. September 2012 werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: 10 : 0
Top 7 der Tagesordnung wird vorgezogen. Gemeinderatsmitglied Michael Bayer kommt zur Sitzung hinzu.
7. Kanalsanierung 2012, Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2012 beschlossen, Kanalsanierungsmaßnahmen mit einem Auftragsvolumen von 50.000 € durchzuführen. Seitens des Ingenieurbüros Engelhardt, Eckental, wurde eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt. Einzelheiten wurden durch Herrn Engelhardt erläutert.
Fünf Firmen wurden beteiligt, die Firmen Diringer & Scheidel, Röthenbach und Insituform, Röthenbach haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Insituform, Röthenbach, vorgelegt.
Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Insituform, Röthenbach, zum Preis von 51.094,70 € (brutto) den Auftrag zu übertragen.
Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot der Fa. Insituform vom 27.09.2012.
Beschluss: 11 : 0
2. Antrag des 1. SC Hetzles 1983 e. V. auf Gewährung von Übungsleiterzuwendungen für das Jahr 2012
Der Skiclub Hetzles beantragt einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe der vom Staat (710,73 €) und Landkreis Forchheim (214,56 €) für 2012 gewährten Übungsleiterzuschüsse (vgl. Bescheide des LRA vom 07.08.2012). Zusammen betragen diese 925,29 €.
Der Gemeinderat beschließt, dem 1. Skiclub Hetzles 1983 e.V. für das Jahr 2012 einen gemeindlichen Übungsleiterzuschuss in Höhe von 1.000,-- € zu gewähren.
Beschluss: 11 : 0
3. Antrag FFW auf Ersatzbeschaffung für Atemschutzgeräte
Der Gemeinderat Hetzles nimmt das Schreiben der FFW Hetzles vom 30.09.2012 für die Ersatzbeschaffung der Atemschutzgeräte zur Kenntnis. Eine optimale Lösung mit 4 neuen Geräten und 16 Masken würde bei einer Sammelbestellung auf Kreisebene ca. 4.840,-- € zzgl. MwSt. betragen. Im Vermögenshaushalt der Gemeinde für 2012 sind hierfür keine Mittel eingeplant.
Der Gemeinderat Hetzles beschließt, der Anschaffung von 4 neuen Atemschutzgeräten und 16 Masken zum Preis von ca. 4.840,- € zzgl. MwSt. als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2012 zuzustimmen. Zusätzlich sollen die Lungenautomaten zum Preis von ca. 400 € mit angeschafft werden.
Beschluss: 11 : 0
Der Tagesordnungspunkt 5 wird dem Tagesordnungspunkt 4 vorgezogen.
5. Antrag Klaus Gerhorst auf Einsicht in Angebotsunterlagen und Ausschreibungsergebnisse zur Sanierung der Straße zum Streitbaum
Der vorgenannte Antrag wurde den Gemeinderäten/innen zur Kenntnis gegeben.
Nach Diskussion im Gemeinderat wurde der Antrag des Gemeinderatsmitglieds Klaus Gerhorst mit dessen Zustimmung zurückgezogen, da mit dem 20. Oktober ein Termin gefunden wurde, bei dem die Unterlagen allen Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt werden sollen.
Eine Regelung zur Information des Gemeinderates soll gefunden werden.
Beschluss: 11 : 0
4. Straßenerneuerung "Zum Streitbaum"; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2012 beschlossen, die seitens des Planungsbüros INSUMMA, Nürnberg, durchgeführte Ausschreibung aufzuheben, da der Haushaltsansatz zu gering ist.
Das Büro INSUMMA hat den Auftrag erhalten, aus den vorliegenden Angeboten lediglich die Kosten für die Entwässerungsarbeiten zu ermitteln.
Nach einem Vergleich der Angebote schlägt das o.g. Büro vor, den Auftrag für die Entwässerungsarbeiten an die Firma Tauber Bau, Nürnberg, zum Preis von ca. 28.344,13 € (brutto) zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Tauber Bau, Nürnberg, zum Preis von ca. 28.344,13 € (brutto) den Auftrag für die Entwässerungsarbeiten entlang der Straße "Zum Streitbaum" zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 07.09.2012. Die zu verwendenden Massen sind an den Lageplan "Anlage zum LV" anzupassen und die Vergabe erfolgt, wenn sich nach Anpassung die Bieterreihenfolge nicht verändert hat.
Die Baueinweisung der Firma Tauber Bau hat in Absprache mit dem Bauausschuss und nach dem Lageplan "Anlage zum LV" zu erfolgen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach der Zusammenkunft des Bauausschusses am 20. Oktober 2012.
Beschluss: 10 : 1
6. Einbau eines Windfangelementes ins Rathaus Hetzles/ Bücherei
Seitens der Bücherei wurde bereits im letzten Jahr beantragt, neue Fenster in die Bücherei einzubauen, da es während der Wintermonate in den Räumen sehr kalt ist. Der Gemeinderat Hetzles hat sich bereits mehrfach mit der Thematik befasst. Da durch das häufige Öffnen der Türe während der Öffnungszeiten immer wieder kalte Luft aus dem Treppenhaus/Eingangsbereich in die Bücherei zieht, ist ein Fensteraustausch keine dauerhafte Lösung. Alternativ zum Fensteraustausch sollte daher geprüft werden, ob das Problem (kalte Luft) durch den Einbau eines Windfangs gelöst werden kann.
Hierzu hat ein Termin mit der Firma Mehl, Hetzles, stattgefunden und es wurde ein Angebot für den Einbau eines Windfangelementes zum Preis von 3.617,48 € (brutto) vorgelegt.
Der Gemeindrat beschließt, der Firma Mehl den Auftrag für den Einbau des Windfangelementes zu erteilen. Grundlage ist das Angebot vom 20.09.2012.
Die Farbe der Elemente ist den vorhandenen Türen anzupassen. Bei den 5 verglasten Elementen und der Türverglasung sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Beschluss: 11 : 0
8. Brandschutzkonzept Schule; Auftragsvergaben
a) Innen- und Außenputzarbeiten, Malerarbeiten
Seitens des Architekturbüros Popp & Hain GmbH wurden Angebote für die Innen- und Außenputz- sowie Malerarbeiten eingeholt. Es wird eine freihändige Vergabe durchgeführt. Die Firmen Schölten GmbH, Erlangen, und Erich Mayer GmbH, Erlangen, haben ein Angebot abgegeben.
Nach einem Vergleich der Angebote schlägt das o.g. Büro vor, den Auftrag an die Firma Schölten, Erlangen, zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Schölten Malerfachbetrieb GmbH, Erlangen, zum Preis von 8.089,38 € (brutto) den Auftrag für die Innen- und Außenputz- sowie Malerarbeiten zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 31.08.2012.
Beschluss: 11 : 0
b) Baufeinreinigung
Seitens des Architekturbüros Popp & Hain GmbH wurden Angebote für die Baufeinreinigung eingeholt. Es wird eine freihändige Vergabe durchgeführt. Die Firmen Rahmer Gebäudedienste GmbH, Erlangen, Basel Dienstleistungen GmbH, Erlangen, und Kindler Gebäudereinigung GmbH, Herzogenaurach, haben ein Angebot abgegeben.
Nach einem Vergleich der Angebote schlägt das o.g. Büro vor, den Auftrag an die Firma Rahmer Gebäudedienste GmbH, Erlangen, zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt der Firma Rahmer Gebäudedienste GmbH, Erlangen, zum Preis von 1.207,99 € (brutto) den Auftrag für die Baufeinreinigung ohne Bauschutt (Pos. 01.01.02) zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 12.09.2012.
Beschluss: 11 : 0
DSL-Ausbaumaßnahme der Dt. Telekom
Für den neuen Verteilerkasten (DSLAM) in der Hauptstraße auf Höhe des Rathauses konnte nun ein für den Gehweg besserer Standort gefunden werden. Michael Leuthäußer erklärte sich bereit, auf seinem benachbarten Grundstück Flurnummer 1 einige Quadratmeter hierfür abzutreten. Als Entschädigung wurden einmalig 500 € vereinbart, welche die Gemeinde übernimmt, da die Verlegung in ihrem (Straßenverkehrs-) Interesse steht. Außerdem sind noch am Gartenzaun Veränderungen vorzunehmen, die ebenfalls der Gemeinde obliegen. Alles Weitere (wie z.B. erhöhte Anschlusskosten) übernimmt jedoch die Deutsche Telekom.
Verjährung von Handwerkerleistungen
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt im Privatrecht gemäß §195 BGB 3 Jahre, d.h. für Leistungen, die 2007 erbracht wurden, muss spät, im Jahre 2010 eine Rechnung gestellt werden. Die Schlussrechnung der Fa. Erlwein, Zimmererarbeiten für das FFW-Gebäude in Hetzles (s. Niederschrift GR-Sitzung vom 13.09.2012) wurde mit Schreiben vom 11.12.2010 an den beauftragten Planer Herrn Glauber übersandt, mehrmals mündlich und mit Schreiben vom 14.11.2011 auch schriftlich angemahnt. Die vom Ing.-Büro Glauber + Rosbigalle geprüfte Schlussrechnung ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz am 07.08.2012 eingegangen und am 23.08.2012 überwiesen worden. Die Verjährung war nicht eingetreten, so dass die Gemeinde Hetzles nicht berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern, zumal die Leistung erbracht wurde (vgl. § 214 BGB). Die Zahlung wurde im August 2012 getätigt, um Verzugszinsen u.a. zu vermeiden.
Hinweis von Gertrud Schmidtlein zum Feld- und Radweg nach Effeltrich
Risse im Feld- und Radweg nach Effeltrich, die sich auf Effeltricher Gemarkung befinden, sollten vor Wintereinbruch ausgebessert werden, um größere Schäden zu vermeiden..
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeinde Effeltrich zu informieren.