24.01.2012
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Dezember 2011
2. Sanierung der Brücke "Am Hohen Rain"; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung
4. Antrag isolierte Befreiung Markus Dellermann; Errichtung eines Gartenhauses auf FI.-Nr. 720/13
7. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Hetzles; Honorarangebot INSUMMA Planungsgesellschaft
8. Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die FFW Hetzles
9. Städtebauförderung; Jahresantrag 2012
11. Vermögenshaushalt 2012 - Maßnahmenkatalog
12. Spenden an Einrichtungen der Gemeinde Hetzles
14. Informationen des Bürgermeisters
Verlauf
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Dezember 2011
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. Dezember 2011 werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: 11 : 0
2. Sanierung der Brücke "Am Hohen Rain"; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung
Seitens des Ingenieurbüros Weyrauther, Herrn Brust, wird die für die Fördermittelbeantragung ausgearbeitete Planung für den Abbruch und die Erneuerung der Brücke einschl. sämtlicher Sicherungs-, Wasserhaltungs-, Gründungs- und Angleichungsarbeiten im Umfeld des Bauwerks vorgestellt und erläutert. Die ohne Tonnagenbeschränkung geplante und (einschl. Ausführungsplanung, Statik und Bauwerksbuch) mit Baukosten von ca. 175.000 € brutto veranschlagte Brücke soll wie die Straße "Am Hohen Rain" eine Breite von 5,00 m (zwischen den Borden!) erhalten und ist für den Begegnungsfall PKW/LKW bei verminderter Geschwindigkeit ausgelegt. Die derzeitige Fahrbahnverengung würde hierbei beseitigt. Seitens des staatlichen Bauamtes Bamberg, Herrn Zenk, wird gemäß dessen E-Mail vom 16.01.2012 für die Förderung ebenfalls eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,00 m gefordert. Beidseitig ist auf dem Bauwerk jeweils eine 0,75 m breite Kappe mit einem 1,10 m hohen und farbig zu beschichtenden Füllstabnormgeländer aus Stahl vorgesehen.
Aus den Reihen des Gemeinderates wird angeregt, die Brücke lediglich mit einer Breite von 4,10 m zu errichten, da dies für die Erschließung der vorhandenen Baugrundstücke vollkommen ausreichend sei. Die Brücke nach Baad hätte ebenfalls lediglich eine Breite von 4,10 m und sei zwar tonnagenmäßig auf 16 t beschränkt, wäre aber wesentlich kostengünstiger gewesen. Angeregt wurde ferner vom Gremium, das hier bereits ausgeführte Geländer auch auf dem Bauwerk "Am Hohen Rain" auszuführen. Eine statische Berechnung hierfür läge beim zuständigen Planer wohl vor und könne angefordert werden.
Herr Brust vom Ingenieurbüro Weyrauther weist darauf hin, dass durch eine "Verschmälerung" und eine Tonnagenbeschränkung keine wesentlichen Einsparungen zu erzielen seien und dass die Vorgaben des staatlichen Bauamtes bzgl. der Fahrbahnbreite die Grundvoraussetzung für eine Förderung des Brückenbauwerks sind. Er macht dem Gemeinderat deutlich, dass nur ein bestimmtes Kontingent an Fördermitteln zu Verfügung steht und diese nach Eingang des Förderantrags an die Kommunen verteilt werden. Sofern der Gemeinderat der vorgelegten Planung nicht zustimmt und der Förderantrag nicht zeitnah gestellt wird, besteht die Gefahr, dass keine Fördermittel mehr gewährt werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Ingenieurbüro die Bauunterlagen der kostengünstig ausgeführten Brücke nach Baad zur Einsicht zukommen zu lassen. Es soll ferner vom Ingenieurbüro jeweils ein Kostenvergleich einer Brücke mit Tonnagenbegrenzung auf 30 t bzw. 40 t und einer Breite von 4,10 m erarbeitet werden.
Von Seiten der Verwaltung soll zusätzlich eine offizielle Stellungnahme beim staatlichen Bauarnt Barnberg eingeholt werden, inwieweit die Brücke ohne Tonnagen-Beschränkung mit einer Breite von 4,10 m ausgeführt werden kann und trotzdem Fördermittel gewährt werden.
Seitens des Gemeinderates wird folgende Meinung vertreten:
- Durch die planmäßige Dimensionierung ohne Tonnagenbeschränkung entsteht ein unangemessen großes Bauwerk, das auch das Brückenumfeld stark negativ beeinflusst. Ein Baum muss gefällt werden, die Natursteinwand ist im Bestand gefährdet.
- Der Flächennutzungsplan sieht nach der Brücke eine Bebauung von nur 10 Grundstücken vor. • Die bisherige Brücke hat sich in ihrer Breite als ausreichend bewährt, zurzeit 1,50 m schmäler als geplant.
- Trotz des in Aussicht gestellten Zuschusses übersteigt die Kostenangabe des Ingenieurbüros den eingeplanten Etat im Haushalt wesentlich.
- Die wenigen Male an denen sich zwei PKW's begegnen, rechtfertigen nach unserer Ansicht nicht einen breiteren und erheblich teureren Brückenbau
Beschluss: 7 : 5
3. Bauantrag Michaela Späth-Dierl und Holger Dierl; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FI.-Nr. 767/11
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FI.-Nr. 767/11, Im Letten 11a. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Hetzles Nord-Ost, 1. Änderung".
Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes: • Der Garagenstandort ist an der nördlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Garagen sind mit einem Satteldach zu versehen. Die Antragsteller beantragen ein Carport mit Flachdach an der südlichen Grundstücksgrenze. • Laut Bebauungsplan ist ein Kniestock von max. 75 cm und eine talseitige Traufhöhe von max. 3,50 m zulässig. Es wird eine talseitige Traufhöhe von 4,00 m beantragt. Der Kniestock wird eingehalten. • Der traufseitige Dachvorsprung soll von 30 cm auf 60 cm verlängert werden.
Der Gemeinderat Hetzles hat die v.g. Befreiungen anhand einer Bauvoranfrage in seiner Sitzung vom 13.12.2011 bereits in Aussicht gestellt.
Abweichend zur Bauvoranfrage wird noch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Farbe für die Dacheindeckung beantragt. Es sollen dunkelgraue bis anthrazitfarbene Tonziegel verwendet werden.
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen und somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des abweichenden Garagenstandorts, der abweichenden Dachform des Carports, der talseitigen Traufhöhe, des traufseitigen Dachvorsprungs sowie der Dacheindeckungsfarbe zu erteilen.
Beschluss: 12 : 0
4. Antrag isolierte Befreiung Markus Dellermann; Errichtung eines Gartenhauses auf FI.-Nr. 720/13
Der Antragsteller plant die Errichtung eines nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO verfahrensfreien Gartenhauses auf FI.-Nr. 720/13, Zum Zwerchgraben 8. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Zum Zwerchgraben".
Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gartenhaus befindet sich komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Entsprechende Präzedenzfalle sind im Bebauungsplanbereich vorhanden.
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat beschließt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu erteilen.
Beschluss: 12 : 0
5. Antrag des Herrn Peter Röttele auf Verlängerung einer Daueraußenstart- und -landeerlaubnis für einen Motorgleitschirm auf den Grundstücken FI.-Nrn. 2617, 2618 und 2619. Gemarkung Hetzles; hier Anhörung als Träger öffentlicher Belange
Herr Peter Röttele hat bei der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - die Verlängerung der mit Bescheid vom 27.07.2010 erteilten Außenstart- und -landeerlaubnis mit einem Motorgleitschirm auf den o.g. Grundstücken beantragt.
Die Gemeinde Hetzles wurde mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 06.12.2011 als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eventuell vorliegende Bedenken und Auflagen mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt den Antrag des Herrn Röttele nicht zu befürworten.
Beschluss: 7 : 5
6. Erweiterung des Kindergartens um eine Kinderkrippe mit Nebenräumen; Holzverschalung des Kinderwagenstellplatzes
Seitens des Architekturbüros Popp & Hain GmbH wurden zwei Angebote für die Holzverschalung des Kinderwagenstellplatzes eingeholt. Die Firma "Der Greuther Schmied". Vestenbergsgreuth hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt, der Firma "Der Greuther Schmied" zum Preis von 2.707,25 € (brutto) den Auftrag zu übertragen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 02.01.2012.
Beschluss: 12 : 0
7. Erste Änderung des Flächennutzungsplanes Hetzles; Honorarangebot INSUMMA Planungsgesellschaft
Für die Ausweisung des Baugebiets "An der Schule" ist in Teilbereichen auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Honorarangebot der Planungsgesellschaft INSUMMA vom 02.01.2012 und beschließt einen Ingenieurvertrag mit einem Pauschalhonorar von 2.500,00 € (netto) abzuschließen.
Beschluss: 12 : 0
8. Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die FFW Hetzles
Der Gemeinderat nimmt die Angebote der Firmen Compoint, Automobilforum Kröpf und Hensel Fahrzeugbau zur Kenntnis und beschließt, das Mehrzweckfahrzeug bei der Firma Compoint zum Preis von 40.531,40 € inklusive Mehrwertsteuer zu bestellen, da diese das günstigste Angebot abgegeben hatte. Zu diesen Kosten hat die Regierung von Oberfranken einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € bewilligt und die Firma Seubert in Hetzles hat 5.000,00 € gespendet. Das Mehrzweckfahrzeug kostet der Gemeinde Hetzles somit 23.531,40 €. Die Anschaffung kann aus nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln 2011 getätigt werden.
Beschluss: 12 : 0
9. Städtebauförderung; Jahresantrag 2012
Der Gemeinderat beschließt, folgende Maßnahmen im Zuge des Jahresantrags 2012 für die Städtebauforderung bei der Regierung von Oberfranken anzumelden: Umgestaltung und Sanierung des Bereichs Hauptstraße/Barongasse (Umfeld der Raiffeisenbank) und Mendelgasse. Ein Haushaltsansatz von 100.000 € geschätzte Kosten wird vorgesehen.
Beschluss: 12 : 0
10. Antrag Bürgerforum auf Beteiligung des Gemeinderats an der Planung der WKA-Anlagen im Gebiet Hetzles und Honings (Anlage)
Der vorgenannte Antrag wurde dem Gemeinderat bereits mit der Sitzungsladung zur Kenntnis gegeben. Es wird wie folgt Stellung genommen:
Bürgermeister Schmidtlein hat den Gemeinderat von Beginn an über die geplante Regionalplanfortschreibung in der Region Oberfranken West in Bezug auf die Ausweisung von Weißflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen informiert.
Dass diese Informationen lediglich in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben wurden, hat folgenden Hintergrund:
Die Regierung von Oberfranken hat anhand eines Kriterienkatalogs Weißflächen ermittelt. Eine dieser Flächen wurde auf der Gemarkungsgrenze Effeltrich/Hetzles errechnet. Es war jedoch von vornherein unklar, ob diese Fläche aus Gründen der Luftsicherung und des Artenschutzes überhaupt geeignet ist und in das Anhörungsverfahren zur Regionalplanfortschreibung überhaupt aufgenommen wird.
Eine alleinige Entscheidung des Bürgermeisters hat es nie gegeben. Der Gemeinderat wird im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Regionalplanfortschreibung beteiligt und kann dann entsprechende Anregungen und Bedenken vorbringen.
Sofern es seitens des Gemeinderates gewünscht wird, kann bei der Regierung von Oberfranken angefragt werden, ob der/die zuständige Sachbearbeiter/in in einer der nächsten Sitzungen über den Planungsstand informieren würde.
ohne Beschluss
11. Vermögenshaushalt 2012 - Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog wurde abgearbeitet und in Prioritäten aufgeteilt. Die Rangfolge der Prioritäten muss vom Gemeinderat noch festgelegt werden. Ebenso müssen zur Aufstellung des Haushaltes die Eckwerte angegeben werden, welche Darlehen zum Ausgleich dieses Haushaltes 2012 der Gemeinde Hetzles bereitzustellen sind.
ohne Beschluss
12. Spenden an Einrichtungen der Gemeinde Hetzles
Zusammenstellung der Spendeneingänge:
Der Bürgermeister gibt dem Gemeinderat die eingegangenen Spenden zur Kenntnis.
SV Hetzles 50,00 € für Gesangverein Hetzles
Fa. Blum 950,00 € Baum für Kirchenumfeld
ohne Beschluss
13. Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Deutschen Telekom zum Ausbau der örtlichen DSL-Breitbandstruktur
Bürgermeister Schmidtlein gibt zur Kenntnis, dass im Nachgang zur Auswahlentscheidung der Gemeinde und der entsprechenden Antragsstellung nun von der Regierung ein positiver Zuwendungsbescheid in Höhe von 87.780 € erging.
Gleichzeitig legt die Telekom Deutschland GmbH nun einen "Vertrag zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur" vor, welchen die Gemeinde zur Verwirklichung des Ausbauvorhabens abzuschließen hat. Dieser entspricht einerseits weitgehend dem einschlägigen Muster des Gemeindetags sowie dem bekannten Angebot der Telekom vom 04.08.2011.
Der Gemeinderat beschließt, dem Abschluss des vorgelegten Vertrags (Nr. 4810 vom 21.12.11) vollinhaltlich zuzustimmen.
Beschluss: 12 : 0
14. Informationen des Bürgermeisters
Kinderkrippe
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Hetzles wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 10.01.2012 ab 01.01.2012 aufgrund der Begehung vom 21.12.2011 erteilt.
Mühlbachbrücke
Für den Bau der Mühlbachbrücke sind von 2005 bis 2008 Kosten in Höhe von 40.278,72 € aufgelaufen. Die Gemeinderäte nehmen dies zur Kenntnis.
Verordnung zum Schutz von Bäumen aIs Naturdenkmäler im Landkreis Forchheim
Der Vorsitzende gibt das Schreiben des Bund Naturschulz, Ortsgruppe Neunkirchen vom 29.12.2011 bekannt. Der Verordnungsentwurf des Landratsamtes Forchheim war in der Zeit vom 21.11. - 21.12.2011 in der VG Dormitz ausgelegen. Während dieser Frist sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden. Gemäß Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 27.10.2011 können weitere Bäume (Neuvorschläge) in der Verordnung nicht berücksichtigt werden. Das Schreiben des Bund Naturschutzes wurde zuständigkeitshalber an das Landratsamt Forchheirn weitergeleitet.
Haarbachscheune
Für den Abriss und Neubau der Haarbachscheune wurden in den Jahren 2010 und 2011 74.383,60 € ausgegeben Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Bachunterhalt im Bereich Reppach
Seitens des gemeindlichen Bauhofs wird der Bach im o g. Bereich mit Wasserbausteinen abgesichert, um ein Abrutschen der Straße zu verhindern.
Heckenrückschnitt
Die Hecken im Bereich der Straße „Point' werden zurückgeschnitten.
Anfrage von Franz Braun zur Bergstraße
Es muss, wenn möglich noch im Winter, das Wasser von der Straße weggebracht werden, da dies im Herbst versäumt wurde.Die Grabenreinigung ist im Verwaltungshaushalt 2012 vorzusehen. Entsprechende Mittel sind einzuplanen.